Parlamentarisches Frühstück anlässlich des 6. Deutschen Reha-Tages am 10. Februar 2010 in Berlin

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster. PDFDruckenE-Mail

Intensiver Dialog stieß auf große Resonanz

Berlin. 26 Parlamentarier des Bundestages, Ministerialbedienstete, Referenten der Fraktionen und Staatssekretäre aus Berlin und Brandenburg folgten der Einladung der Initiatoren des Reha-Tages zum Parlamentarischen Gespräch. Im Dachgartenrestaurant Käfer im Reichstagsgebäude standen am 10. Februar 2010 auch 39 Teilnehmer aus dem Initiatorenkreis für Gespräche zur Verfügung.

2009_001_1478In seiner Eröffnungsrede stellte Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes Deutschland e.V. noch einmal die Besonderheit des Aktionsbündnisses Reha-Tag heraus. Trotz durchaus unterschiedlicher Interessenlagen haben die 22 Initiatoren des Reha-Tages das gemeinsame Ziel, die Rehabilitation im Interesse der betroffenen Menschen bedarfsgerecht weiterzuentwickeln. Bauer erinnerte daran, dass dafür die finanziellen Rahmenbedingungen der erforderlichen Qualität rehabilitativer Leistungen gerecht werden müssten und die Diskrepanz zwischen gesetzgeberischen Zielsetzungen und rechtspraktischer Wirklichkeit zu überwinden seien.

2009_002_1481Hans-Joachim Fuchtel, Parlamentarischer Staatssekretär im BMAS dankte in seinem Grußwort den Initiatoren für ihr stetiges Engagement, jedes Jahr mit den Parlamentariern des Deutschen Bundestages über die Rehabilitation ins Gespräch zu kommen. Er betonte, dass der Erhalt der hohen Qualität der Rehabilitationsleistungen und die Berücksichtigung der Wünsche und Interessen der betroffenen Menschen bei der Planung und Gestaltung der Maßnahmen wesentlicher Maßstab für die notwendige Weiterentwicklung der Leistungen zur Teilhabe sei.

Im Anschluss erörterten Parlamentarier und Initiatoren beim gemeinsamen Frühstück in sechs moderierten Diskussionsrunden die Themen:

  • „Teilhabe sichern, Rehabilitation selbstverständlich machen“
  • „Zugänge verbessern, Netzwerke bilden und Schnittstellen optimieren“
  • „Berufliche Inklusion fördern“
  • „Qualität erhalten – Finanzierung sichern“
  • „Forschung intensivieren“ und
  • „SGB IX konsequent umsetzen“.

 

Gesprächsrunde 1
„Teilhabe sichern - Rehabilitation selbstverständlich machen“

Moderation:
Claudia Tietz, Referentin Sozialpolitik, Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD)                                              


2009_003_1492Unter den Gesprächsteilnehmenden bestand Einigkeit über die Unverzichtbarkeit der Rehabilitation; ihr kommt sowohl im Hinblick auf die Teilhabemöglichkeiten für den einzelnen, als auch für die Verfasstheit einer solidarischen Gesellschaft insgesamt ein großer Stellenwert zu. Teilhabe ist nicht nur das Ziel der Rehabilitation, sondern muss sich auch im rehabilitativen Prozess widerspiegeln, indem der Betroffene verstärkt als Akteur auf Augenhöhe einbezogen wird. Kein Personenkreis darf pauschal von rehabilitativen Leistungen ausgeschlossen werden. Stattdessen gilt es, Leistungen an den spezifischen Bedarfen der unterschiedlichen Personengruppen ausgerichtet zu erbringen.

 

2009_004_1513

In der Praxis bestehen noch immer Zugangserschwernisse zur Rehabilitation, die es im Interesse der betroffenen Menschen abzubauen gilt. Insoweit diskutiert wurden verwirrende Begrifflichkeiten, Zuständigkeitsunklarheiten sowie divergierende Parameter zur Begutachtung des rehabilitativen Bedarfes. Hinsichtlich letzterem wurde ein Pilotprojekt diskutiert, bei dem Begutachtungen durch verschiedene Leistungsträger stärker aufeinander orientiert durchgeführt werden könnten. Schnittstellen- und Übergangsprobleme müssen angegangen werden; hierfür wurden Initiativen der Selbstverwaltung für eine leitliniengestützte Übergangs-gestaltung diskutiert.

 

 

Gesprächsrunde 2
„Zugänge verbessern - Netzwerke bilden - Schnittstellen optimieren“

Moderation:
Dirk van den Heuvel, Geschäftsführer, Bundesverband Geriatrie e.V. (BV Geriatrie)                                             

 

2009_005_1506Unter dem Stichwort „Zugänge verbessern“ wurde das aktuelle Antragsverfahren für Leistungen im Bereich der medizinischen Rehabilitation dargestellt und näher erläutert. Dabei wurde beispielhaft an den Indikationsbereichen „Psychosomatik“ und „Abhängigkeitserkrankungen“ darauf hingewiesen, dass lange Zeiträume bis zur Inanspruchnahme einer qualifizierten Rehabilitationsleistung vergehen und von daher die frühzeitige Intervention und Vermittlung erforderlich sei. Im Weiteren wurden insbesondere die bestehenden bürokratischen Hürden im Antragsverfahren näher erörtert. Darauf aufbauend wurden die verschiedenen bestehenden Beratungsmöglichkeiten seitens der verschiedenen Rehabilitationsträger kritisch diskutiert. Dabei herrschte Einigkeit darüber, dass es für den einzelnen Betroffenen in der Regel sehr schwer ist, die verschiedenen Informationen über Rehabilitationsleistungen zu erhalten, Beratungsmöglichkeiten zu erkennen, diese sinnvoll zu nutzen und so die eigenen Anliegen zielgerichtet zu verfolgen. Es wurde dargestellt, dass eine Straffung und Vereinheitlichung des Antragverfahrens wünschenswert und somit ein Abbau der entsprechenden Bürokratie als Ziel sinnvoll wäre. Dabei sollte jedoch nicht die Schaffung völlig neuer Verfahren und Beratungsinstitutionen im Vordergrund stehen, vielmehr sollten bestehende Regelungen (z.B. Gemeinsame Empfehlung „Frühzeitige Bedarferkennung“ der BAR) verbindlich umgesetzt und Institutionen – wie etwa die Gemeinsamen Servicestellen – entsprechend ausgebaut und ggf. mit anderen organisatorischen Einheiten (z.B. Pflegestützpunkten) zusammengeführt werden, um eine Verbesserung der Zugänge zur Rehabilitation zu erreichen. Es müsste auch über die Schaffung gezielter finanzieller Anreize (z.B. für niedergelassene Ärzte) nachgedacht werden, die das Interesse an einer zügigen Beantragung und Genehmigung von Rehabilitationsleistungen fördern.

2009_006_1493Die zweite Hälfte des Informationsaustausches befasste sich mit dem Themenschwerpunkt „Schnittstellen optimieren“. Die aktuell bestehenden Probleme in der Praxis, die durch die sektorale Organisation des Gesundheitswesens bzw. durch die verschiedenen Budgets im Rehabilitationsbereich entstehen, wurden angesprochen und diskutiert. In diesem Zusammenhang wurden mögliche finanzielle Ausgleichzahlungen zwischen den verschiedenen Rehabilitationsträgern erörtert und die Umsetzung der Grundsätze „Reha vor Rente“ und „Reha vor Pflege“ gefordert.

Aufgrund der begrenzten Zeit war es nur möglich, entsprechende Themen „anzureißen“. Gleichwohl wünschten sich alle Gesprächsteilnehmer eine Fortsetzung des Dialoges. Insofern kann dieser Gedankenaustausch sicherlich als Anknüpfungspunkt dienen.

 

Gesprächsrunde 3
„Berufliche Inklusion fördern“

Moderation:
Dr. Katja K. Robinson, Geschäftsführerin, Bundesarbeitsgemeinschaft der Berufsbildungswerke (BAG BBW) 

Die Gestaltung eines inklusiven Ausbildungs- und Arbeitsmarktes wird maßgeblich gefördert durch attraktive Dienstleistungsangebote für die Wirtschaft. Eine Bündelung der Aktivitäten der Sozialleistungsträger sowie kompetente und kontinuierliche Ansprechpartner sind für die Wirtschaft von zentraler Bedeutung.

2009_007_1505Frühzeitige und effiziente Unterstützungsangebote sind mit dem vorrangigen Ziel einer Integration in den ersten Arbeitsmarkt untereinander eng zu verzahnen.

Vor allem mit Blick auf die anstehenden elektronischen Organisationsentwicklungen, sind die besonderen Leistungen von Menschen mit Behinderung frühzeitig bei der Wirtschaft herauszustellen.

Auf der Grundlage einer öffentlichkeitswirksamen Corporate Social Responsibility sind gemeinsam Wege zur Gestaltung eines inklusiven Arbeitsmarktes zu entwickeln.

 

Gesprächsrunde 4
„Qualität erhalten – Finanzierung sichern“

Moderation:
Dr. Rolf Buschmann-Steinhage, Leiter Abteilung Reha-Wissenschaften, Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund)

2009_008_1489„Qualität erhalten – Finanzierung sichern“ - in dieser Frage waren sich die Diskutanten am Thementisch 4 einig: Gesellschaft und Betroffene brauchen sowohl die hohe Qualität der medizinischen und beruflichen Rehabilitationsleistungen als auch eine gesicherte Finanzierung der Rehabilitation.

Mit Sorge sah man auf die Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise. Es bestehe die Gefahr, dass fiskalisch motivierte Einsparungen zu Lasten der Qualität gehen, da die Effizienzreserven in den Rehabilitationseinrichtungen in den vergangenen Jahren mehr oder weniger vollständig gehoben worden sind. Damit spare man dann an der Rehabilitation, obwohl man mit ihr sparen kann und sollte. Denn Rehabilitation trägt ganz wesentlich dazu bei, Ausgaben für Pflegeleistungen oder Erwerbsminderungsrenten zu vermeiden oder zumindest zu verringern.

2009_009_1508Die Gesprächsteilnehmer sprachen über die besonderen Probleme ambulanter Rehabilitationseinrichtungen und die ökonomische Bedeutung von solchen Einrichtungen gerade im ländlichen Raum. Kritisch wurde gefragt, ob die Budgetierung der Rehabilitationsausgaben bei der Rentenversicherung noch sachgerecht ist, angesichts des wachsenden Reha-Bedarfs und der hohen (auch ökonomischen) Wirksamkeit der Rehabilitation. Auch den Krankenkassen falle es immer schwerer, die notwendigen Leistungen zur medizinischen Rehabilitation für ihre Versicherten zu erbringen. Es komme darauf an, der Öffentlichkeit wie der Politik die Notwendigkeit der medizinischen und beruflichen Rehabilitation deutlich zu machen und die Rehabilitation vom Image der "Kur" zu befreien.

Die Qualitätssicherung durch die Rehabilitationsträger und das interne Qualitätsmanagement in den Rehabilitationseinrichtungen garantiere bislang den erreichten hohen Standard der Rehabilitation in Deutschland. Dass dies so bleiben muss, mache auch die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen deutlich, die seit März 2009 in Deutschland geltendes Recht ist.

 

Gesprächsrunde 5
„Forschung intensivieren“

Moderation:
Dr. Bärbel Reinsberg, Stellvertretende Geschäftsführerin, Deutsche Vereinigung für Rehabilitation e.V. (DVfR)

2009_010_1488Die Position der Initiatoren, das hohe Niveau der Rehabilitationsangebote und -strukturen in Deutschland wesentlich durch Forschung und Entwicklung an Universitäten und in den Kliniken/ Einrichtungen zu sichern, wird unterstützt. Qualitätssicherung und Optimierung von Einzeltherapien innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der jeweiligen Rehabilitationsträger sind daher wichtige Forschungsziele. Kritisiert wird die mangelnde Forschung zur Überwindung von Schnittstellen bei der Versorgung. Die Diskussionsteilnehmer sehen einen hohen Entwicklungsbedarf bei der Wirksamkeitsforschung (Evidenz) und der sektorenübergreifenden Versorgungsforschung. Anerkannt wird der hohe Stellenwert der Rehabilitationsforschung bei der Deutschen Rentenversicherung, dies ist beispielgebend für andere Leistungsträger. In den letzten Jahren sind im Rahmen der Rehabilitationsforschungsverbünde beachtliche Ergebnisse einschließlich Praxisüberführung erreicht worden. Die Zusammenarbeit mit anderen Trägern wurde begonnen und das Thema „Patientenorientierung“ wird schwerpunktmäßig bearbeitet. Allerdings werden Themen der beruflichen Rehabilitation noch zu wenig wissenschaftlich untersucht.

2009_012_1509Die Politik erwartet von der Forschung einen Beitrag zur Lösung der anstehenden politischen Aufgaben wie Anregungen für den optimalen Ressourceneinsatz, Vermeidung/Verringerung von Pflege- und anderen Hilfeleistungen, Verbesserung des Zugangs zu Rehabilitationsleistungen, Verbesserung des Wissenstransfers, Beschreibung von Versorgungsketten für bestimmte Personenkreise, Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit u.a. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Rehabilitationsträger ihre Forschungsverantwortung entsprechend nutzen und die erforderlichen Forschungsstrukturen entwickeln. Ein erhöhter Einsatz öffentlicher Mittel für die Forschungsförderung sei angesichts der Finanzprobleme des Bundes kaum zu realisieren.

Angesprochen werden die mangelnde Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger und die unzureichende Datenlage für eine sektorübergreifende Forschung. Viele wichtige Themen können aufgrund nicht verfügbarer Daten nicht oder nur mit sehr großem Aufwand untersucht werden.

In der Diskussion entstand der Eindruck, dass die Rehabilitationsforschung im Wesentlichen die medizinische Rehabilitation „als verlängerten Arm der Gesundheitsversorgung“ im Blick hat. Die Bedürfnisse der Menschen, die mit Behinderung und chronischen Krankheiten im Alltag zurecht kommen müssen, werden durch die Forschung kaum wahrgenommen. Themen wie Ermöglichung der Teilhabe, insbesondere der Teilhabe am Arbeitsleben, selbstbestimmt Leben mit Behinderung, Barrierefreiheit u.a. werden derzeit unzureichend wissenschaftlich bearbeitet. Es fehlte bei fast allen Diskussionsteilnehmern das Bewusstsein dafür, dass die Umsetzung der sozialpolitischen Ziele (SGB IX, Behindertenrechtskonvention) durch die Forschung unterstützt werden muss.

2009_011_1502Unter Teilhabeaspekten sollten neue Versorgungsformen bzw. Unterstützungsangebote, technische Unterstützungssysteme, Möglichkeiten der barrierefreien Lebensraumgestaltung uvm. entwickelt und modellhaft erprobt werden. Menschen mit Behinderungen sollten an der Erarbeitung von wissenschaftlichen Aufgabenstellungen (Studiendesign) beteiligt werden. Daraus ergibt sich die Frage, inwieweit bestehende Forschungsstrukturen im Rehabilitationsbereich für diese Themen ausreichend oder entwicklungsfähig sind. Voraussetzungen für eine funktionierende Teilhabeforschung sind nach Meinung der Moderatorin koordinierte, trägerübergreifende Forschungsstrukturen, die alle Verantwortlichen einschließlich der Organisationen behinderter Menschen beteiligt, sowie neue Formen der Forschungsförderung. Impulse aus der Politik könnten einen solchen teilhabeorientierten Ansatz der Rehabilitationsforschung unterstützen.

 

Gesprächsrunde 6
„SGB IX konsequent umsetzen“

Moderation:
Oliver Blatt, Leiter Abteilung Gesundheit, Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)                                             

2009_013_1511Die Teilnehmer diskutierten zunächst pauschal über die Frage, warum es bis heute offensichtlich Probleme mit der Umsetzung des SGB IX gibt. Obwohl die mit dem SGB IX verbundenen Ziele (mehr Inklusion und Teilhabe, Selbstbestimmung, Leistungen aus einer Hand etc.) allseits unstrittig sind, bleibt es bis dato ein Gesetz, welches in der Praxis noch nicht recht angekommen scheint. Die Einschätzungen seitens der vertretenen Politiker zum SGB IX waren sehr heterogen. Den Initiatoren wurde u.a. nahe gelegt, mit ihrer Kritik an der Ausgestaltung des SGB IX offensiver gegenüber der Politik bzw. der Bundesregierung aufzutreten.

Die Gespräche fokussierten sich vor allem auf die Themenfelder "Gemeinsame Servicestellen" und "Wunsch- und Wahlrecht". Die Politik machte deutlich, dass die Umsetzung der Servicestellen aus ihrer Sicht bis heute nicht zufrieden stellend gelungen sei. Bekanntheit und Qualität der Servicestellen ließen zu wünschen übrig. Die anwesende Politikerin Kathrin Vogler, Fraktion Die LINKE berichtete zum Teil aus eigener negativer Erfahrung. Die Diskussion zeigte auch, dass die Qualität der Servicestellen recht unterschiedlich eingeschätzt wird. Einzelne positive Beispiele wurden benannt. Gleiches galt für die Frage, ob es sinnvoll und machbar ist, den Servicestellen mehr Kompetenz (Leistungsentscheid) zuzuordnen. Vor allem die anwesenden Leistungsträger sahen dies sehr kritisch, dem konnte die Politik z. T. folgen.

2009_015_1504Zur Frage des Wunsch- und Wahlrechtes wurde von Seiten der Initiatoren deutlich gemacht, dass die sogenannte Ökonomisierung dieses Rechtes von der Politik in anderen Sozialgesetzbüchern (SGB V) vorangetrieben würde, während im Gegensatz dazu im SGB IX weiterhin ein eher offensiver - aus Sicht der Behindertenpolitik auch wünschenswerter - Ansatz verfolgt wird. Beispielhaft wurden die gesetzlichen Neureglungen im SGB V im Bereich der Hilfsmittel angeführt, die starke Einschränkungen hinsichtlich der Wahlmöglichkeiten des Versicherten mit sich gebracht haben. Es wurde daher der Wunsch an die Politik herangetragen, einen politischen Konsens zur Ausgestaltung des Wunsch- und Wahlrechtes zu finden und nicht in unterschiedlichen Sozialgesetzbüchern unterschiedliche (Behinderten-)Politik zu betreiben.

Frau Silvia Schmidt (SPD-Fraktion, Ausschuss für Arbeit und Soziales) machte abschließend deutlich, dass sie sich seit Jahren für die Umsetzung des SGB IX im Allgemeinen und die Servicestellen im Besonderen einsetzt. Sie schätzte daher auch ganz offensichtlich den konstruktiv kritischen Dialog mit den Initiatoren anlässlich des parlamentarischen Frühstücks.

 

Resonanz                                                                                                                                                   

Seitens der Parlamentarier wurde insbesondere der Veranstaltungsrahmen gelobt, der Raum lässt für intensive, ungezwungene Gespräche. Gerade die neu im Bundestag und in den Ausschüssen vertretenen Parlamentarier betonten, dass sie auf diese Weise Themen- und Problemfelder der Rehabilitation kennenlernen und erste Kontakte knüpfen konnten. Initiatoren und Parlamentarier sprachen gleichermaßen von einer sehr gelungenen Veranstaltung und befürworteten eine Fortführung der Gespräche.

2009_016_1496

Hier können Sie die Dokumentation des Parlamentarischen Frühstücks als PDF-Datei herunterladen.